Energieausweis

Wir erstellen den Energieausweis nach den gestzlichen Bestimmungen für Neubau und Sanierung inkl. Gebäudedatenblatt.

Wie nach aktueller Rechtslage muss bei der Vermietung, Verpachtung, Verkauf oder Besicherung von Gebäuden bzw. Nutzungsobjekten (somit von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Eigentümer bzw. den Vermieter oder Verpächter.

Neu ist insbesondere:

  • die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes bereits in Immobilieninseraten,
  • dass die Ausnahmebestimmungen bundesweit einheitlich geregelt sind,
  • die Festlegung von gewährleistungs- und schadenersatzrechtlichen Folgen der Ausweisvorlage und die Regelung der Rechtsfolgen bei unterlassener Vorlage oder Aushändigung,
  • dass es Verwaltungsstrafbestimmungen bei Verstoß gegen die Pflichten gibt
Für Neubau:
Bauteilerfassung der Außenbauteile konditionierter Gebäude auf Grundlage der Einreichunterlagen wie Einreichplan und Baubeschreibung inkl. gebäudespezifischer Haustechnikanlagen sowie Energieausweisberechnung mit hochwertigem Softwareprogramm nach OIB – Richtlinie 6
Bei Sanierung:
Bauteilerfassung der Außenbauteile konditionierter Gebäude auf Grundlage der Einreichunterlagen wie Einreichplan und Baubeschreibung inkl. gebäudespezifischer Haustechnikanlagen bzw. Bestandsplan bei Sanierungsmaßnahmen vom bestehenden Gebäude “ IST – Zustand “ sowie Bauteilerfassung der konditionierten Außenbauteile auf Grundlage der vom bestehenden Gebäude nach bzw. mit den energetisch sanierten Außenbauteile nach Abschluß bzw. Fertigstellung der energetisch verbesserten Sanierungsmaßnahmen “ SOLL – Zustand “ mit eventuellen Verbesserungen der gebäudespezifischen Haustechnikanlagen inkl. Energieausweisberechnung mit hochwertigem Softwareprogramm nach OIB – Richtlinie 6

Weiters kann auch eine energetische Beratung in Anspruch genommen werden bei welchen Außenbauteile in welcher Form energetische Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind mit erforderlichen Falls Wärmedämmberechnungen einzelner Außenbauteile.

Auf Wunsch kann auch das Zertifikat für Lebenraumqualität erstellt werden indem der Wohlfühlfaktor für den Menschen im Gebäude ermittelt wird.